Viele Beherbergungsbetriebe in Ellenz-Poltersdorf beteiligen sich am Gäste-Ticket im Landkreis Cochem-Zell und dürfen somit für ihre Gäste einen Freifahrtschein ausstellen. Das Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV (in Zügen in der 2. Klasse) – auf allen Bahn- und Buslinien. Auf den gesamten Buslinien im VRM-Gebiet ( mit der Zug ab Bullay bis Traben-Trarbach und 500 Richtung Daun bis Ulmen zu den Eifelmaaren ) auch darüber hinaus!
Nach der erfolgreichen Einführung des Gästetickets im vergangenen Jahr mit vielen positiven Rückmeldungen von unseren Urlaubsgästen, haben in diesem Jahr weitere Beherbungsbetriebe das Gästeticket in ihr Angebot aufgenommen.
Zusätzlich erhalten Sie in diesem Jahr mit dem Gästeticket Vergünstigungen bei: z.B. Burg Eltz, Burg Pyrmont, Stiftsmuseum Karden, Panoramabahn, Burg Cochem, Freibad Ellenz-Poltersdorf, Freizeitzentrum Cochem, Fahrradverleih Kreutz, Fähre Alf, Vulkantherme Bad Bertrich, Wild- u. Freizeitpark Klotten und Sesselbahn Cochem usw.
Genießen Sie Ihren Urlaub, ohne auf den eigenen PKW angewiesen zu sein!
Am Gäste-Ticket beteiligte Beherbergungsbetriebe bieten Ihnen während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Mobilitäts-Service! Denn im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 können sie Ihnen ein Gäste-Ticket ausstellen. Damit haben Sie als Urlauber für alle Linienbusse und Züge des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im gesamten VRM-Gebiet einen „Freifahrtschein“.
Davon ausgenommen ist lediglich der sog. Reichsburg-Shuttlebus in Cochem (Linie 781).Ausgenommen sind nur der sogenannte Reichsburg-Shuttlebus in Cochem (Linie 781) und der Sonderbetrieb der Eifelquerbahn zwischen Kaisersesch und Ulmen.
- Das
Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV (in Zügen in der 2. Klasse) –
auf allen Bahn- und Buslinien. Auf einigen Buslinien im VRM-Gebiet ( mit
der Linie 720 bis Traben-Trarbach und 500 Richtung Daun bis Ulmen zu den Eifelmaaren )
auch darüber hinaus!
- Achten Sie darauf, dass das
Gäste-Ticket vollständig ausgefüllt ist (mit Stempel des
Beherbergungsbetriebes, Name und Wohnort des Gastes mit An- und
Abreisedatum). Kann der Abreisetag vorab nicht bestimmt werden, trägt
Ihr Gastgeber den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie
länger bleiben als vorgesehen, erhalten Sie ein neues Gäste-Ticket.
- Nachträgliche Veränderungen auf dem Gäste-Ticket machen es als Fahrschein ungültig.
- Das
Gäste-Ticket gilt für die Personenbeförderung. Mitnahme von Fahrrädern
ist werktags nach 09.00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei –
soweit es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen (es gibt
Sonderbedingungen für die RegioRadler-Busse – www.regioradler.de).
Nutzen Sie an Schultagen das Gäste-Ticket in der Mittagszeit zwischen 13.00 und 14.00 Uhr möglichst nicht. - Für
die Mitnahme von Tieren gelten die jeweiligen Tarifregelungen des
Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) – nur in Boxen / Tragetaschen ist
die Mitnahme kostenlos.
- Mit dem Gäste-Ticket sollten
Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person dabei haben,
die auf dem Gäste-Ticket namentlich benannt ist.
Kinder ab sechs Jahren benötigen ebenfalls ein eigenes Gäste-Ticket. - Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber, in den lokalen Tourist-Informationen und im Internet unter www.cochem-zell.de/gaeste-ticket .
- Das
Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV (in Zügen in der 2. Klasse) –
auf allen Bahn- und Buslinien. Auf einigen Buslinien im VRM-Gebiet ( mit
der Linie 720 bis Traben-Trarbach und 500 Richtung Daun bis Ulmen zu den Eifelmaaren )
auch darüber hinaus!